Köln: 04.–06.06.2024 #thetirecologne

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

Premiere der neuen Radauswuchtmaschine BM 850 P EasyHit

Eine Vielzahl an Produktneuheiten und -weiterentwicklungen präsentiert HAWEKA Werkstatt-Technik - der Spezialist für Werkstattlösungen und professionelle Ausrüstungen - auf der diesjährigen THE TIRE COLOGNE in Köln dem Reifenfachhandel, Autohäusern und Werkstätten.

Im Fokus steht dabei die neue Radauswuchtmaschine BM 850 P EasyHit, die erstmals dem Fachpublikum präsentiert wird. Diese mit einer pneumatischen Spannvorrichtung und einem benutzerfreundlichen 17-Zoll-Touchscreen ausgestattete Maschine verfügt über eine innovative Kombination eines Laserpunkts und eines Linienlasers verbunden mit der einzigartigen Bedienung „EasyHit“.

Des Weiteren werden neben der Radwaschmaschine 360HP diverse Montiermaschinen wie z. B. die TORNADO VAPL, die ALLIANCE sowie die für alle Arten von LKW-Felgen geeignete TBE 60 Terra 3.0 gezeigt. Auch eine Vielzahl zusätzlicher Wuchtmaschinen wie die BM 6350 Profi, die BM 1300P und die innovative Rundlaufprüfvorrichtung RPV 1300 WL für AS-Reifen werden dem Fachpublikum präsentiert und in der praktischen Anwendung demonstriert.

Diverse Spannmittel wie u. a. die variable Typenspannplatte „QuickPlate“, das Zentrierwerkzeug „DuoExpert" und die beiden Schnellspannmuttern „ProGrip" und „SoftGrip“ runden den Messeauftritt des Ausrüstungsspezialisten ab.

Zu finden ist der Messestand von HAWEKA Werkstatt-Technik in Halle 8, Stand E-039. 

Pressekontakt:

Albert Mediamarketing e. K.
Florian Albert
Ravensburgstraße 2a
97209 Veitshöchheim
T: +49 (0)160/96894556
E-Mail: haweka-glauchau@albert-mediamarketing.de

Zum Pressefach von HAWEKA Werkstatt-Technik Glauchau

Downloads zu dieser Pressemitteilung

Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.