Köln: 04.–06.06.2024 #thetirecologne

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Fragen und Antworten rund um das Thema Corona und das Durchführen einer Messe

FAQs: Fragen und Antworten

1. Regelungen im Gesamtgelände zu Technik, Hygiene und Sicherheit

Welche Lüftungstechnologie verwendet die Koelnmesse in den Hallen?

Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt. Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, sodass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.

Ist im Gelände überall kontaktloses Bezahlen möglich?

An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden. Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.

Kann man auf dem Messegelände Masken und Desinfektionsmittel kaufen? Wenn ja, wo?

Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. An den Eingangsbereichen wird Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls kein eigener vorhanden sein sollte.

Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel).

Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.

Kontrolle der Abstände auf dem Messestand: Wird der Stand bei Nichteinhaltung geschlossen?

Messeveranstaltungen in Zeiten von Corona unterliegen der Coronaschutzverordnung. Hiernach ist sicher zu stellen, dass die Mindestabstände im Gelände und auf den Ausstellungsständen eingehalten werden können. Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände dem Veranstalter und am Messestand auch dem Standbetreiber. Es sind ggf. behördliche Kontrollen möglich.

Im Falle einer Überfüllung von Messeständen wird die Koelnmesse den jeweiligen Standbetreiber bitten, die Personenanzahl auf dem Messestand entsprechend zu limitieren bzw. zu regeln. Bei Nicht-Einhaltung trotz Beratung und Aufforderung sind weitergehende Maßnahmen bis zu einer Schließung des Messestandes gegebenenfalls erforderlich.

Werden die Stände vor Ort auf die Corona-Bedingungen hin geprüft und freigegeben?

Es erfolgt keine Prüfung und Freigabe der Stände auf Übereinstimmung mit den Corona-Bedingungen.

Die am Messestand zu treffenden Maßnahmen sind jedoch durch einfache Regelungen umsetzbar, wie insbesondere:

- Engstellen auf den Messeständen schon in der Aufplanung vermeiden

- Auch am Messtand Mindestabstände einhalten und auf das Tragen von Mund-Nasen-Schutz achten

- Personenzahl auf dem Messestand bei Erfordernis limitieren

- An Sitzplätzen Mindestabstand oder Abschirmungen

- Desinfektionsmittel bereit stellen

- Bei Reichung von Speisen Hygienemaßnahmen berücksichtigen

- Für die Nachverfolgung wird Koelnmesse eine App zur Registrierung am Messestand zur Verfügung stellen, die obligatorisch zu nutzen ist

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, sich auch an das beauftragte Standbauunternehmen oder unsere Vertriebsmitarbeiter zu wenden.

Kann das Gesundheitsamt den Stand sperren, wenn es Beanstandungen gibt?

Koelnmesse wird keinen Nachweis zur Durchführung der Unterweisung sammeln. Daher gibt es keinen Vordruck der Koelnmesse zur Dokumentation der Unterweisungen des Standpersonals.

Unterweisungsvorlagen sind jedoch beispielsweise über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), i.d.R. auch auf deren Webseiten erhältlich.

Die Dokumentation von Unterweisungen ist durch den jeweiligen Arbeitgeber aufzubewahren und bei (behördlichen) Kontrollen vorzulegen.

Was ist beim Auf- und Abbau zu beachten?

Während der Auf-/Abbauphase gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Auch hier gelten die üblichen Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und die allgemeinen Unterweisungspflichten.

Als allgemeine Maßnahmen gelten beim Auf-/Abbau u.a. das Vorhalten von Desinfektionsmittel und die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, falls die Mindestabstände während der Arbeiten nicht eingehalten werden können.

Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesantstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln).

Generell gilt während der Auf-/Abbauphase, dass auch die Standbauer sich im Vorfeld bzw. bei Eintreffen am Messegelände in einem hierfür durch die Koelnmesse zur Verfügung gestellten EDV-Tool registrieren müssen. Die Zufahrt ins Messeglände und die Ausfahrt wird dabei registriert, um die Nachverfolgbarkeiten im Nachgang sicher zu stellen.

Unabhängig hiervon ist ergänzend schon aktuell aus Arbeitsschutzgründen jeder Standbauer verpflichtet, im Nachgang Anwesenheiten zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit zur Verfügung stellen zu können (Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten).

Wird es Time-Slots für jeden Aussteller geben, damit die Hallen nicht zu voll werden?

Nein, seitens Koelnmesse ist keine Abwicklung mit Time-Slots für den Aussteller geplant. Die Anzahl der zulässigen Personen im Messegelände wird durch die Coronaschutzverordnung wie bei Geschäftshäusern geregelt und übergeordnet berücksichtigt. Ebenfalls werden auf Basis der Coronaschutzverordnung die Aufplanungen der Messen entsprechend angepasst und Gangbreiten vergrößert.

Von Seiten des Ausstellers ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Präsentationen und auch Theken unmittelbar am Gang nur eingeschränkt möglich sind und daher in den Stand eingerückt werden sollten.

Und wie werden die Standbauer / Lkw-Fahrer erfasst, damit man weiß, wer wann und wo im Gelände war und eine Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden kann?

Es gibt eine Online-Registrierung für Lkw-Fahrer und Standbauer über den Ticketshop der Koelnmesse mit Erfassung des beauftragenden Ausstellungsstandes. Vor Einfahrt in das Gelände müssen sich diese Personengruppen dort registrieren. Die Zu- und Ausfahrten werden gescannt und hierüber die Anwesenheitszeiten erfasst.

Unabhäng hiervon ist ergänzend jedes Standbauunternehmen und auch Logistikunternehmen schon akutell aus Arbeitsschutzgründen verpflichtet, im Nachgang Anwesenheiten zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit zur Verfügung stellen zu können (Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten).

Benötigt jede Person einen personalisierten Ausweis?

Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter und sonstige Partner erhalten im Rahmen des Registrierungsprozesses ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsausweis.

Grundsätzlich ist ergänzend schon jetzt jede Person verpflichtet, ein Dokument zum Nachweis seiner Person (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei sich zu tragen. Hierüber kann bei Bedarf ein Abgleich zwischen dem personalisierten Ticket und der Person erfolgen.

Wird es zukünftig dann an jedem Tor in die Halle eine Kontrolle geben?

Es gibt während des Auf-/Abbaus nur Kontrollen an den Geländezufahrten und nicht an den Hallentoren.

Während der Messelaufzeit erfolgt eine Kontrolle bei Zutritt und Austritt des Geländes (Eingänge, Ausstellerzugänge an den Hallen).

Unabhängig davon werden im Gelände Stichprobenkontrollen durchgeührt, ob die Zutrittsberechtigungen z.B. beim Auf-/Abbau vorhanden sind und die Personen mit dem personalisierten Ticket/Zutrittsausweis übereinstimmen.

Sind Sichtvisiere statt Masken erlaubt?

Die Coronaschutzverordnung sieht auf Messen eine generelle Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz vor. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen abgenommen werden (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien, soweit Mindestabstände eingehalten werden).

Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).

Gibt es ein medizinisches Team, das sich bei Bedarf um eine Person kümmern kann, die Symptome aufweist?

Eine qualifizierte medizinische Betreuung auch zur Durchführung eines Corona-(Schnell)tests steht vor Ort während der Messelaufzeit zur Verfügung.

Wenn in einem Länderpavillon ein Aussteller erkrankt, müssen die anderen Aussteller des Länderpavillons dann in Quarantäne?

Im Falle eines nachgewiesenen Corona-Falles innerhalb der Ausstellerschaft eines Länderpavillons erfolgt durch das Gesundheitsamt in Unterstützung mit dem Aussteller (Pavillon-Organisator) und der Koelnmesse eine Überprüfung der Kontaktpunkte und Kontaktintensitäten. Hierzu dienen auch die Maßnahmen zur Registrierung der Besucher am Messestand.

Im Falle von Kontaktpersonen 1. Grades (z.B. kumulativ längerer Face-to-Face-Kontakt mit Abständen und länger als 15min) ist eine Quarantäne üblich.

Kontakte 2. Grades (unterhalb obiger Schwelle) unterliegen den Einzelfallprüfung und Bewertung durch das Gesundheitsamt.

Die Quarantäneverpflichtung wird daher unmittelbar von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen (insbesondere Einhalten des Mindestabstandes und dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes beeinflusst).

Was passiert, wenn eine Person während der Messelaufzeit (inkl. Auf- und Abbau) Symptome aufweist?

Für den Fall des Auftretens von Krankheitssymptomen oder auch eines bestätigten Coronafalles hat die Koelnmesse ein Ablaufszenario definiert.

Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Vorstellung bei dem qualifizierten medizinischen Dienst im Messegelände und bei Erfordernis die Durchführung eines Corona-(Schnell)tests. Im Falle einer positiven Bestätigung greifen die dann vorgesehenen Maßnahmen zur Nachverfolgung.

Grundsätzlich sei ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankeitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist.

Gibt es ein Formular zur Sicherheitsunterweisung seitens der Koelnmesse, welche Aussteller nach durchgeführter Unterweisung mit ihrem Standpersonal vorlegen müssen (ggf. an einer zentralen Sammelstelle der Koelnmesse)?

Koelnmesse wird keinen Nachweis zur Durchführung der Unterweisung sammeln. Daher gibt es keinen Vordruck der Koelnmesse zur Dokumentation der Unterweisungen des Standpersonals. Unterweisungsvorlagen sind jedoch beispielsweise über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), i.d.R. auch auf deren Webseiten erhältlich.Die Dokumentation von Unterweisungen ist durch den jeweiligen Arbeitgeber aufzubewahren und bei (behördlichen) Kontrollen vorzulegen.

Anzahl Arbeits/Aufbauausweise: Wird dieselbe Anzahl an Aufbauausweisen pro qm zur Verfügung gestellt wie in der Vergangenheit?

Ja, die bisherige Vorgehensweise bleibt unverändert. Die Anzahl der Ausweise für den Auf- und Abbau wird weiterhin von den Messeteams festgelegt.

Der Standbauer hat ergänzend im Rahmen seiner Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz sicher zu stellen, dass der Standbau auch hinsichtlich der gleichzeitig arbeitenden Mitarbeiter unter Corona-Bedingungen sicher durchgeführt wird.

So ist die Anzahl des Standbaupersonals in der Aufbauphase insbesondere so zu bemessen, dass die Mindestabstände beim Arbeiten weitestgehend eingehalten werden können und ergänzend bei Abstandsunterschreitungen ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln).

Können Aussteller, wie in der Vergangenheit vielfach genutzt, zusätzliche (kostenfreie) Aufbau-Ausweise bekommen?

Ja, die bisherige Vorgehensweise bleibt unverändert. Für den Auf- und Abbau sind die erforderlichen Aufbauausweise erhältlich.

In Corona-Zeiten gilt jedoch folgende ergänzende Regelung:
Die Standbauer müssen sich für die Auf-/Abbauphase im Vorfeld (alternativ bei Eintreffen am Messegelände) in einem hierfür durch die Koelnmesse zur Verfügung gestellten EDV-Tool registrieren. Die Zufahrt- und Ausfahrt ins Messegelände wird dabei registriert, um die Nachverfolgbarkeiten im Nachgang sicher zu stellen. Zur Vermeidung von Staubildungen wird empfohlen, die Registrierung im Vorfeld vorzunehmen.

Unabhängig hiervon ist ergänzend schon aufgrund von Arbeitsschutzgründen jedes Standbauunternehmen für sich verpflichtet, Nachverfolgbarkeitslisten zur Verfügung stellen zu können. Daher muss der Standbauer für sich Listen pflegen mit: anwesende Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten.

Können/Dürfen alle Aussteller einer Halle gleichzeitig aufbauen?

Ja, hier gibt es keine Einschränkungen aufgrund der Größen der Messehallen.

Während der Auf-/Abbauphase gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Hier gelten insbesondere die üblichen Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und die allgemeinen Unterweisungspflichten.

Als allgemeine Maßnahmen gelten beim Auf-/Abbau u.a. das Vorhalten von Desinfektionsmittel und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, falls die Mindestabstände während der Arbeiten nicht eingehalten werden können.

Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln).

Was ist beim Lagern von Material und Arbeiten am Standbau zu beachten?

Die Gänge dürfen nur an den Randbereichen mit angeliefertem oder abgelegtem Material belegt werden, damit eine Mindestdurchgangsbreite in den Gängen gewährleistet ist. An dieser Regelung ändert sich nichts, jedoch empfehlen wir, die Lagerung vorzugsweise auf der Standfläche vorzunehmen (auch wenn in der aktuellen Lage die Gangbreiten i.d.R. breiter sind als in Nicht-Corona-Zeiten).

Die Arbeiten selbst haben auf der Standfläche zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch Sägearbeiten, die unter Arbeitsschutzaspekten auf der Standfläche und nicht im allgemein zugänglichen Gang zu erfolgen haben.

Welche Veränderungen gibt es bei den Aussteller- und Aufbauausweisen?

Um die gesetzlichen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zu erfüllen, benötigt die Koelnmesse die Kontaktdaten aller Personen, die sich vor, während und nach einer Veranstaltung auf unserem Gelände befinden.

Alle Personen, die das Messegelände vor, während oder nach der Messe betreten wollen, müssen sich bereits im Vorfeld über den Online-Ticketkauf bzw. den Ausstellerweis online registrieren. So stellen wir sicher, dass die Koelnmesse im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann. Das heißt, dass jede Person – egal, ob Standpersonal oder Messebauer – einen personalisierten Ausweis benötigt.

Die Online-Tickets müssen digital, auf dem Smartphone, vorgezeigt werden.

Ausstellern werden daher keine ausgedruckten Ausweise zugesandt. Sie erhalten Gutschein-Codes, die vorab online im Ticket-Shop der Koelnmesse eingelöst werden müssen. Die Gutschein-Codes müssen an diejenigen weitergegeben werden, die für das Unternehmen auf der Messe tätig sein werden.

Die Einlösung der Gutschein-Codes erfolgt im Ticket-Shop der jeweiligen Messe, der über die Website der Messe erreichbar ist.

Aussteller, die weitere Gutschein-Codes benötigen, können diese online bestellen.

Wie immer können Aussteller den Nahverkehr im VRS während des Messezeitraums kostenlos nutzen. Die Fahrausweise werden in einer separaten E-Mail zugesandt. Bitte beachten: Die Fahrausweise gelten ausschließlich für Aussteller. Die Ausweise für Auf- und Abbau berechtigen nicht zur Nutzung des Nahverkehrs im VRS.

2. Einreise, Corona-Testungen

Kann man sich vor Ort einem Covid-19 Test unterziehen?

Die Koelnmesse plant die Einrichtung einer Testmöglichkeit mit Corona-(Schnell)tests vor Ort für den Fall eines Auftretens von Erkrankungen oder Verdachtsfällen auf dem Gelände. Weiterhin ist geplant, zusätzlich Corona-Schnelltests, ggf. ergänzend PCR-Tests - als Serviceleistung anzubieten, wenn beispielsweise nach dem Messebesuch ein Rückflug ins Heimatland stattfindet.
Die angebotenen Tests werden kostenpflichtig sein.

Nimmt die Koelnmesse vor Zutritt auf das Gelände Temperaturmessungen vor? (Stand: März 2021)

Unser Konzept #B-SAFE4business ist in enger Abstimmung mit den Behörden entstanden und wird stets auf die aktuelle Gesetzeslage und die geltenden Vorgaben überprüft und angepasst.

Die Koelnmesse wird zu ihren Veranstaltungen auf dem Kölner Messegelände alle Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, die seitens der zuständigen Gesundheitsbehörden in Übereinstimmung mit der Corona-Schutzverordnung als relevant bewertet werden. Dazu gehören auch ggfls. Kontrolle der Körpertemperatur sowie ggfls. des Impfausweises oder aktueller Testergebnisse. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird bis zur Veranstaltung permanent geprüft und entsprechend vorbereitet.

Die Corona-Schutzverordnung wird in jedem Fall strikt eingehalten. Sie gibt für den Messebetrieb vor, dass Personen mit COVID-19-Symptomen wie Husten, Schnupfen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Fieber etc. keinen Zutritt auf das Messegelände bekommen. In Abstimmung mit dem Kölner Gesundheitsamt weist die Koelnmesse darauf bereits bei der Ticketbestellung und auch auf dem gesamten Gelände hin. Darüber hinaus haben wir Service- und Ordnungsdienstpersonal im Einsatz, welches im laufenden Betrieb auf Erkältungssymptome bei Personen achtet. Sollten Messeteilnehmer Symptome während des Aufenthalts zeigen, werden sie unmittelbar medizinisch betreut.

Unser Konzept #B-SAFE4business beinhaltet ein umfangreiches Reinigungs- und Hygienekonzept: von personalisierten Tickets und kontaktlosen Personenkontrollen an den Eingängen bis hin zu speziell geschultem Standpersonal, um auch am eigenen Stand problemlos alle Hygienevorschriften einzuhalten. Hinzu kommt unsere Smartphone-App eGuard, die dabei hilft, Besucherinnen und Besucher optimal zu führen, sodass keine Ansammlungen entstehen und Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können.

Die Koelnmesse plant die Möglichkeit von Schnelltests auf dem Messegelände. Wer wird getestet und wer übernimmt die Kosten?

Die Koelnmesse plant die Einrichtung einer Testmöglichkeit mit Corona-(Schnell)tests vor Ort für den Fall eines Auftretens von Erkrankungen oder Verdachtsfällen auf dem Gelände. Weiterhin ist geplant, zusätzlich Corona-Schnelltest, ggf. ergänzend PCR-Tests - als Serviceleistung anzubieten, wenn beispielsweise nach dem Messebesuch ein Rückflug ins Heimatland stattfindet. Die angeboten Tests werden kostenpflichtig sein.

Muss zukünftig ein Impfpass oder ein offizieller negativer Corona-Test vorgelegt werden?

Ob ein Impfausweis oder ein negativer Corona-Test zukünftig verpflichtend sein wird, um Zutritt auf das Messegelände zu erhalten, prüfen wir laufend. Selbstverständlich richten wir uns jederzeit nach den dann geltenden Vorgaben seitens des Bunds und des Landes NRW bzw. der Stadt Köln.

Gibt es die Corona-Schutzverordnung auch auf engl. zur Weiterleitung an ausl. Kunden?

Leider liegt die Corona-Schutzverordnung NRW nur auf Deutsch vor.

3.1 Messestände - Standbau/Aufplanung

Gibt es eine Mindeststandgröße?

Die Mindeststandgröße wird messeindividuell entschieden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb.

Darf ein Messestand von jeder Seite zugänglich sein oder muss es einen Eingang und einen Ausgang geben?

Grundsätzlich ist eine offene Standgestaltung möglich, wenn die Anzahl der Personen und damit die Einhaltung der Mindestabstände kontrolliert werden kann.

Bei großen oder unübersichtlichen Messeständen empfielt die Koelnmesse die Einrichtung zentraler Zugänge/Ausgänge, um die maximale Personenzahl am Messestand im Überblick zu behalten. Zum Gang hin können z.B. Tensatoren genutzt werden, um den Zu-/Austritt zu regeln.

Wenn der Zutritt zu Messeständen durch den Aussteller limitiert wird, wie ist mit der Bildung von Warteschlangen umzugehen? Wer ist hier verantwortlich und wie ist dies zu lösen?

Warteschlangen sollten vermieden werden, da die Gangflächen i.d.R. reine Bewegungsflächen sind, und durch die Koelnmesse bei der Aufplanung der Veranstaltungen auch schon vergrößert wurden.

Darüber hinaus empfielt die Koelnmesse, Theken zur Besucherabwicklung in den Messestand einzurücken. Daneben können begleitende Maßnahmen (z.B. Terminierungen mit Kunden) ergänzend eingesetzt werden.

Sollten durch das Ordnungsdienstpersonal der Koelnmesse Schlangenbildungen auf den Gängen beobachtet werden, die zu Bewegungseinschränkungen führen, wird ggf. regelnd eingegriffen.

Wie muss ich meine Exponate aufstellen?

Um die Exponate herum sind die Freiflächen so anzupassen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Ergänzend ist die Gesamtzahl der Personen am Messestand zu regeln. Als Anhaltswert hierfür kann im ersten Schritt eine Personenzahl von 4qm pro Person bezogen auf die frei zugängliche Standfläche angesetzt werden.

Die Exponate sollten daneben nicht unmittelbar an der Standgrenze am Gang aufgestellt, sondern etwas eingerückt werden, um Ansammlungen in den Gängen zu reduzieren.

Darf ich Vitrinen mit Produkten an die Standgrenze stellen, so dass die Produkte vom Gang aus betrachtet werden können, oder verstößt das gegen die Auflagen?

Vitrinen mit Produkten sollten etwas eingerückt werden (Anhaltsmaß: 1-1,5m), falls sich durch die Attraktivität der darin ausgestellten Produkte Ansammlungen im Gang ergeben können.

Dürfen Besprechungsräume auf Ausstellerständen eingerichtet werden und wenn ja, welche Auflagen gibt es?

Besprechungsräume dürfen eingerichtet werden.

Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder die allgemeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen Tischen) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen).

Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.

Wird am Infocounter eines Messestands eine Plexiglasscheibe benötigt?

Werden am Infocounter regelmäßig Abstände von 1,5 m zwischen den Personen unterschritten, dann sollten Plexiglasscheiben angebracht werden. Der Infocounter kann alternativ aber auch mit ausreichender Tiefe ausgebildet werden.

Können Plexiglas-Scheiben eingesetzt werden, um z. B. die Mindestabstände zwischen Sitzgruppen zu reduzieren? Können durch Platzierung von raumtrennenden Glasscheiben mehr Personen auf die Fläche gelassen werden?

Bei den Sitzgruppen ist darauf zu achten, dass entweder die allgemeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben aus Plexiglas) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen).

Die Räumlichkeiten sollten nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.

Kann weiterhin doppelgeschossig gebaut werden? Wenn ja, welche Auflagen gibt es?

Doppelgeschossige Messestände sind weiterhin zulässig. In diesen Fällen ist jedoch das Untergeschoss weitestgehend offen zu gestalten. D. h. die begehbare EG-Fläche darf zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchlüftung seitlich nicht geschlossen sein.

Die Treppen bzw. Auf- und Abgänge in das Obergeschoss müssen so breit dimensioniert sein, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden kann (d. h. lichte Treppenbreite ca. 3 m). Alternativ kann ein schmalerer Treppenlauf im Einbahnverkehr zum Einsatz kommen oder zwei separate schmalere Treppen (getrennter Auf- und Abgang).

3.2 Messestände - Abstandsregelungen/Personenzahlen am Stand

Wie viele Personen sind auf einem Stand pro Quadratmeter erlaubt?

Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes. Eine pauschale Aussage ist daher nicht ohne Weiteres möglich und im Wesentlichen abhängig von der frei zugänglichen Standfläche (Blick von oben auf den Stand) und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen.

Für die Bemessung der maximalen Personanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4qm frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden. Hinzukommen ggf. vorhandene Sitzplätze (z.B. an Besprechungstischen). Dieser pauschale Ansatz kann jedoch durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Abschirmungen zwischen Sitzplätzen) im Einzelfall höher sein.

Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.

Welche Mindestabstände müssen auf einem Stand eingehalten werden?

Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden kann.

Durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite) können die Abstände unterschritten werden.

3.3 Messestände - Registrierung/Rückverfolgbarkeit

Muss der Aussteller selbst für Rückverfolgbarkeit sorgen oder übernimmt das die Koelnmesse?

Der Aussteller ist selbst für die Rückverfolgbarkeit der Personen auf seinem Stand verantwortlich. Die Koelnmesse unterstützt ihn dabei mit einem aktiven System zum Corona-Tracing innerhalb der Messe App.

Ist eine Erfassung der Besucher am Stand notwendig?

Eine Erfassung der Standbesucher ist gesetzlich erforderlich. Der Aussteller ist selbst für die Rückverfolgbarkeit der Personen auf seinem Stand verantwortlich. Die Koelnmesse unterstützt ihn dabei mit einem aktiven System zum Corona-Tracing innerhalb der Messe App.

Wie läuft die Registrierung am Stand?

Über die Messe-App wird Ihnen als Aussteller unterstützend eine Funktion ""Corona Scan"" zur Erfassung der Besucher am Stand zur Verfügung gestellt. Über diese App ist sowohl der Zutritt als auch das Verlassen des Messestandes zu registrieren.

Eingang/Ausgang für Registrierung: Wie muss ich das am Stand organisieren?

Die Registrierung erfolgt über die Messe-App mit einer zusätzlichen Funktion "Corona Scan".

Der Standbetreiber hat hierbei sicherzustellen, dass die Besucher bei Betreten und Verlassen des Standes den messestandindividuellen QR-Code scannen.

An größeren oder unübersichtlichen Messeständen empfielt sich hierzu die Einrichtung zentraler Zu-/Austritte.

Was passiert, wenn ich Fehler in der Registrierung mache oder nicht korrekt registriere? Wird dann der Stand geschlossen?

Wenn die Registrierung an Ihrem Stand nicht korrekt läuft, werden Sie aufgefordert, den Prozess zu korrigieren und die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

3.4 Messestände - Hygiene, Desinfektion, Reinigung

Was ist bei Nutzung der Exponate (z.B. Möbel) zu berücksichtigen?

Es gelten die gleichen Regelungen wie in Geschäftshäusern. Da eine regelmäßige Desinfektion von z.B. ausgestellten Polstermöbeln nicht sicherzustellen ist, kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher vorzuhalten.

Bei abwischbaren Oberflächen und regelmäßig berührten Oberflächen empfielt sich zudem eine turnusmäßige Reinigung (z.B. ein- bis zweistündlich). An Besprechungstischen oder Tischen mit Speisenausgabe jeweils nach dem Wechsel der Personengruppen.

Wie bzw. wie oft muss ich meine Oberflächen reinigen?

Wir empfehlen Ihnen, besonders kontaktintensive Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (z.B. nach jeder Verwendung) zu reinigen.

Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein bis zweistündliche Reinigung).

Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal vorzuhalten.

Dürfen Prospektständer am Stand aufgestellt werden, aus denen sich die Besucher in Selbstbedienung Prospekte herausnehmen können?

Wir empfehlen, die Ausgabe der Prospekte über das Standpersonal vornehmen zu lassen und keine eigenständige Entnahme zuzulassen, da sonst zu viele Kontaktpunkte entstehen.

Welche Alternative können wir statt Prospektständern empfehlen?

Es ist die Ausgabe über das Standpersonal möglich. Eine ergänzende Alternative können z. B. QR-Codes sein, die berührungslos eingescannt werden können und die Möglichkeit zum Download von Dateien bieten.

Dürfen weiterhin Visitenkarten ausgetauscht werden?

Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind. Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.

Welche Pflichten des Ausstellers gibt es in Bezug auf Hygiene (Handdesinfektion etc.)?

Es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz). Darüber hinaus sind den Besuchern und dem Standpersonal Möglichkeiten zur Handdesinfektion zu ermöglichen (z.B. Desinfektionsmittelspender).

Wir empfehlen Ihnen daneben, besonders kontaktintensive und abwischbare Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (z.B. nach jeder Verwendung) zu reinigen.

Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein- bis zweistündliche Reinigung). Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu (Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal am Messestand).

Müssen die ganze Zeit Masken auf dem Stand getragen werden?

Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf den Messen für alle Personen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden.

An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls keiner vorhanden sein sollte.

Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.

Müssen Produkte/Exponate immer nach Besuchen desinfiziert werden?

Es gelten die gleichen Regelungen wie in Geschäftshäusern. Da eine regelmäßige Desinfektion von z.B. ausgestellten Produkten/Exponaten nicht sicher zu stellen ist, kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher vorzuhalten.

Bei abwischbaren Oberflächen und regelmäßig berührten Oberflächen empfiehlt sich zudem eine turnusmäßige Reinigung (z.B. ein- bis zweistündlich). An Besprechungstischen oder Tischen mit Speisenausgabe jeweils nach dem Wechsel der Personengruppen.

Dürfen iPads auf dem Stand genutzt werden?

Ja, iPads dürfen eingesetzt werden.

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, Handdesinfektionsmittel vor und nach der Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ergänzend sollte das iPad in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden.

Darf man angesichts der Covid-Maßnahmen eine Gemeinschaftsgarderobe in einem Länderpavillon haben?

Eine Gemeinschaftsgarderobe ist möglich.

Coronaviren werden in erster Linie über Atemwege übertragen. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind theoretisch denkbar. Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit jedoch keine belastbaren Belege.

Im Einzelhandel für Bekleidungsgüter existieren daher keine gesonderten Regelungen für die ausgestellten und anprobierten Waren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Anprobe von Kleidungsstücken über den Kopf ein Kontakt zu Mund, Nase und Augen vermieden werden soll. Dies ist bei den an Garderoben abgelegten Bekleidungsstücken wie Jacken und Mänteln untergordnet von Bedeutung und die einzige Vorsorgemaßnahme.

Was ist die Frist zur Einreichung des Covid-Maßnahmenplans der Aussteller?

Es existiert keine Verpflichtung zur Einreichung der Hygienemaßnahmen des Standbetreibers bei der Koelnmesse.

Der Standbetreiber hat lediglich für seinen Messestand einen Hygiene-Maßnahmenkatalog zu erstellen und einen Verantwortlichen für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen am Stand zu benennen. Die Maßnahmen können allgemein festgehalten werden.

Maßnahmen am Messestand können den Vorgaben für Standbetreiber der Koelnmesse (Webseite der Koelnmesse) entnommen werden. Sprechen Sie bei Rückfragen unsere Vertriebsmitarbeiter an.

Für eventuelle behördliche Kontrollen sollte der Aussteller den Hygiene-Maßnahmenkatalog bereithalten.

Standreinigung: Was deckt diese seitens der Koelnmesse ab?

Es wurde eine spezielle Corona-konforme Reinigung des Standes und der Exponate entwickelt, die zukünftig im Serviceshop der Koelnmesse als Produkt mit vielen weiteren Zusatzangeboten zum Thema Corona angeboten wird.

Falls ein Aussteller krank ist/wird während der Messe: Wird ein Team seinen Stand desinfizieren?

Für den Fall des Auftretens von Krankheitssymptomen oder auch eines bestätigten Coronafalles hat Koelnmesse ein Ablaufszenario definiert.

Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Vorstellung bei dem qualifizierten medizinischen Dienst im Messegelände und bei Erfordernis die Durchführung eines Corona-(Schnell)tests. Erst im Falle einer positiven Bestätigung wären weitergehende Maßnahmen erforderlich (insbesondere Nachverfolgung der individuellen persönlichen Kontaktpunkte der betroffenen Person).

Coronaviren werden in erster Linie über Atemwege übertragen. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind theoretisch denkbar. Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit jedoch keine belastbaren Belege.

Es ist daher davon auszugehen, dass keine vollständige Standdesinfektion erforderlich ist, sondern nur eine Reinigung der regelmäßig kontaktierten Oberflächen.

Für die Reinigungsmaßnahmen kann der Reinigungsdienstleister der Koelnmesse zum Einsatz kommen.

Welche Vorgaben gibt es bei der Standgestaltung und bei Geschäftskontakten auf den Ständen?

Hinweise und Vorgaben zum Standbau und den Geschäftskontakten auf den Ständen gibt es in diesem PDF: Show Safe - Standbau - Restart Koelnmesse (.pdf)

3.5 Messestände - Catering, Speisen, Getränke

Darf am Stand bewirtet werden? / Darf es Catering am Stand geben? / Dürfen wir unsere Gäste weiterhin am Stand mit selbst zubereiteten Speisen bewirten?

Verkostungen am Messestand sind zulässig und können entweder im Rahmen einer Besprechung an einem Tisch oder aber auch als Abgabe von Geschmacksproben am Info-Counter erfolgen. Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden. Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.

Aussteller, die in ihrer Standküche Speisen für ihre Messegäste zubereiten (kein professionelles Catering) dürfen dies tun unter der Voraussetzung, dass alle Vorgaben erfüllt werden, die z. B. auch in der Gastronomie gelten.

Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die Hygieneerfordernisse an den Tischoberflächen (regelmäßiges Wischen nach Gastwechsel).

Dürfen Gläser normal genutzt werden? / Darf nur Einweggeschirr (Becher etc.) benutzt werden? Darf "loser" Kaffee in Tassen/Bechern ausgeschenkt werden?

Ja, es dürfen Gläser und "loser" Kaffee ausgeschenkt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass sich das Personal regelmäßig die Hände wäscht/desinfiziert.

Dürfen Süßigkeiten an Besucher verteilt werden? Dürfen diese auch am Stand ausliegen? Müssen diese verpackt sein?

Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.

Muss bei der Herstellung von Lebensmitteln (z.B. Pralinenproduktion) am Stand in Zeiten von Corona etwas Besonderes beachtet werden?

Das Betreiben von Showküchen ist zulässig, wenn das Kochen/die Zubereitung hinter einem Spuckschutz erfolgt. Die zubereiteten Speisen dürfen vom Standpersonal an die Besucher der Vorführung abgegeben werden.